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VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 5 S 662/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitwert für Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GKG § 13 Abs. 1 S. 1; LBO LBO BW § 62
Streitwert bei Klage auf Verlängerung einer Baugenehmigung
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 13.01.1999 - 6 K 1857/97
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 5 S 662/99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 331
- VBlBW 1999, 386
- BauR 2000, 611
- ZfBR 2000, 144 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 5 S 2136/93
Streitwert für eine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung - Nutzungsänderung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 5 S 662/99
In diesen Fällen bestimmt der Senat das wirtschaftliche Interesse des Bauherrn bei Bauvorhaben der vorliegenden Art in Anlehnung an die Vorschläge unter Nr. 11 7.1.7 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in seiner Fassung 1996 (NVwZ 1996, 563) grundsätzlich nach einem Bruchteil der voraussichtlichen Rohbaukosten, und zwar regelmäßig in Höhe von einem Fünftel, es sei denn, die Rohbaukosten sind so niedrig, daß sie den tatsächlichen Wert des Bauvorhabens für den Bauherrn nicht ausreichend kennzeichnen (vgl. Senatsbeschluß v. 30.09.1993 - 5 S 2136/93).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2007 - 2 O 376/06
Streitwert bei der Feststellung des Fortbestehens einer Baugenehmigung
Der Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass eine Baugenehmigung trotz Zeitablaufs weiterhin dazu berechtigt, die genehmigten baulichen Anlagen zu errichten, entspricht - wie auch der Streitwert einer Klage auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung (vgl. VGH BW, Beschl. v.22.04.1999 - 5 S 662/99 -, NVwZ-RR 2000, 331; BayVGH, Beschl. v. 11.12.1998 - 1 C 98.2533 -, Juris) - grundsätzlich der Höhe des Streitwertes einer Klage auf Erteilung dieser Baugenehmigung.Der Streitwert einer Klage auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung entspricht aber grundsätzlich der Höhe des Streitwertes einer Klage auf Erteilung dieser Baugenehmigung (VGH BW, Beschl. v. 22.04.1999 - 5 S 662/99 -, NVwZ-RR 2000, 331; BayVGH, Beschl. v. 11.12.1998 - 1 C 98.2533 -, Juris).
Es geht jeweils um das durch die Baugenehmigung gewährte Recht, das genehmigte Bauvorhaben ausführen zu dürfen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 22.04.1999, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 1 OA 141/20
Bauvorbescheid; Verlängerung der Geltungsdauer; Bebauungsgenehmigung; Streitwert
Auch die Tatsache, dass nicht die erste Erteilung, sondern die Verlängerung des Bescheides begehrt wird, wirkt sich auf den Streitwert nicht aus (Senatsbeschl. v. 13.5.1991 - 1 O 18/91 - VGH Mannheim, Beschl. v. 22.4.1999 - 5 S 662/99 -, VBlBW 1999, 386 = NVwZ-RR 2000, 331). - VGH Bayern, 30.07.2013 - 1 C 13.1439
Streitwert; Einzelhandelsbetrieb; Verlängerung einer Baugenehmigung.
Dieser Streitwert ist auch dann maßgebend, wenn - wie hier - Streitgegenstand die Verlängerung einer bereits erteilten Baugenehmigung ist (vgl. VGH BW, B.v. 22.4.1999 - 5 S 662/99 - VBlBW 1999, 386;… Molodovsky in Koch/Molodovsky/ Famers, Bayerische Bauordnung, Stand: Mai 2013, Art. 69 Rn. 28). - BayObLG, 30.10.2020 - 1 OA 141/20
Reduktion des Streitwertes
Auch die Tatsache, dass nicht die erste Erteilung, sondern die Verlängerung des Bescheides begehrt wird, wirkt sich auf den Streitwert nicht aus (Senatsbeschl. v. 13.5.1991 - 1 O 18/91 - VGH Mannheim, Beschluss vom 22.4.1999 - 5 S 662/99 -, VBlBW 1999, 386 = NVwZ-RR 2000, 331).